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Umrechnung der verbrauchten, in Kubikmetern gemessenen Erdgasmenge in Kilowattstunden

Ihre Heizung verbrennt das physische Produkt Erdgas, welches auch so von Ihrem Zähler gemessen wird. Abgerechnet wird jedoch die Energiemenge in Kilowattstunden (kWh). Dadurch sind Sie als Verbraucher vor Schwankungen in der Qualität und des Zustandes (z.B. Temperatur) des Erdgases geschützt. Außerdem können Sie so den kWh-Preis transparent vergleichen.

Brennwert:

Das Erdgas in unterschiedlichen Qualitäten und Zuständen geliefert wird, liegt in der Natur der Sache: Es handelt sich um ein Naturprodukt. Genauso wie Öl in verschiedenen Qualitäten gefördert wird (Brent, WTI), unterscheidet sich auch das Erdgas aus Deutschland von dem Erdgas aus Russland oder den USA. Von der Qualität hängt der Brennwert ab welcher angibt, wie viel Wärme bei der Verbrennung erzeugt wird. Je höher der Brennwert, desto mehr Energie enthält das Gas.

Zustandszahl:

Als Naturprodukt ist der Zustand von Erdgas von der Temperatur, aber auch z.B. von der geographischen Höhe abhängig. Dieser Zustand wird Betriebszustand genannt und unterscheidet sich vom s.g. Normzustand. Der ist lt. DIN genau definiert und bei null Grad Celsius sowie 1013,25 Millibar Luftdruck erreicht. Die Zustandszahl (z-Zahl) gibt das Verhältnis des Volumens vom Norm- zum Betriebszustand an.

Formel:

Berechnet werden die kWh wie folgt: m³ x Brennwert   x z-Zahl = kWh

Ein Beispiel:

Zählerstand am 15.05.20   53199 m³
Zählerstand am 10.05.21  55713 m³
Differenz       2514 m³ x 10,302 x 0,9395 = 24.332 kWh

 

Daraus ergibt sich die Faustformel  m³ x 10 = kWh

Mit der Zustandszahl wird das Erdgas in den Normzustand umgerechnet und mit dem Brennwert die enthaltene Energie. Abgerechnet wird somit die Energie im Normzustand des Erdgases.

Für die Durchführung der physischen Lieferung sind die Verteilnetzbetreiber zuständig. Diese stehen unter der Aufsicht der Bundesnetzagentur und liefern für alle Erdgasanbieter in Ihrem Gebiet für jeden Zähler den Verbrauch, den Brennwert und die z-Zahl.

Zusätzlich werden nicht nur die Zähler vom Eichamt geprüft, auch die Abrechnung (Durchführung) wird vom Eichamt kontrolliert.

Somit ist gewährleistet, dass Sie als Verbraucher von Ihrem Erdgasanbieter eine richtige Abrechnung erhalten.